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   BSG, 24.06.2009 - B 8 SO 26/08 B   

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BSG, 24.06.2009 - B 8 SO 26/08 B (https://dejure.org/2009,62038)
BSG, Entscheidung vom 24.06.2009 - B 8 SO 26/08 B (https://dejure.org/2009,62038)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - B 8 SO 26/08 B (https://dejure.org/2009,62038)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Speyer - S 16 SO 69/05
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 3 SO 21/06
  • BSG, 24.06.2009 - B 8 SO 26/08 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 05.10.1999 - B 6 KA 24/98 R

    Streitwertfestsetzung bei Feststellungsklage

    Auszug aus BSG, 24.06.2009 - B 8 SO 26/08 B
    Ein prozentualer Abschlag, weil es sich um eine Feststellungsklage handelt, ist nicht angebracht (BSG, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - B 6 KA 24/98 R).
  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Auszug aus BSG, 24.06.2009 - B 8 SO 26/08 B
    Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn das LSG im Urteil dem Standpunkt eines Beteiligten folgt (Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 13. Juni 1990 - 2 BvR 673/90; BSG, Beschluss vom 20. August 2008 - B 13 R 217/08 B) oder sich dem erstinstanzlichen Urteil anschließt.
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 24.06.2009 - B 8 SO 26/08 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 24.06.2009 - B 8 SO 26/08 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 05.04.2006 - B 12 KR 9/05 B

    Darlegung der Zulassungsgründe bei mehrfach begründeten Entscheidungen im

    Auszug aus BSG, 24.06.2009 - B 8 SO 26/08 B
    Um ihrer Darlegungspflicht nachzukommen, hätte die Klägerin sich deshalb mit der weiteren tragenden Begründung des LSG auseinandersetzen und auch insoweit einen Zulassungsgrund entsprechend den Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde geltend machen müssen (BSG, Beschluss vom 5. April 2006 - B 12 KR 9/05 B).
  • BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 166/01 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 24.06.2009 - B 8 SO 26/08 B
    Eine solche setzt voraus, dass ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter mit ihr nicht zu rechnen brauchte (BSG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - B 7 AL 166/01 B).
  • BSG, 19.06.1975 - 12 BJ 24/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit - Beschluß - Begründung - Mehrfache

    Auszug aus BSG, 24.06.2009 - B 8 SO 26/08 B
    Es muss vielmehr aufgezeigt werden, dass sich die zu beantwortende Rechtsfrage auf alle Begründungen des Urteils auswirkt (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 5 und Nr. 38).
  • BVerfG, 13.06.1990 - 2 BvR 673/90

    Verfassungsrechtliche Pflichten des Zivilgerichts bei Nichtzustandekommen eines

  • BSG, 03.11.2009 - B 7 AL 99/09 B
    Auch soweit der Kläger mit seinem Vortrag eine Überraschungsentscheidung in dem Sinne, dass die Beteiligten sich zu Tatsachen oder Rechtsansichten des LSG nicht haben äußern können (vgl BSG, Beschluss vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B), rügen wollte, genügt sein Vorbringen nicht den Anforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG, weil eine Überraschungsentscheidung nicht gegeben ist, wenn das LSG im Urteil dem Standpunkt eines Beteiligten folgt (BSG, Beschluss vom 24.6.2009 - B 8 SO 26/08 B).
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